HRB 717692: Horn-Verpackung GmbH, Wertheim, Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 Wertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Horn Wertheim GmbH.
Horn-Verpackung GmbH, Wertheim, Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 Wertheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Franz Horn, Kartonagenfabrik, GmbH", Wertheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 717692) (vormals "Franz Horn, Kartonagenfabrik, GmbH & Co. KG", Wertheim (Amtsgericht Mannheim; HRA 570113) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Horn-Verpackung GmbH, Wertheim, Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 Wertheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Franz Horn, Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung", Wertheim (Amtsgericht Mannheim HRB 570029) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Franz Horn, Kartonagenfabrik, GmbH, Wertheim, Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 Wertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Horn-Verpackung GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Horn-Verpackung GmbH", Wertheim (Amtsgericht Mannheim HRB 570131) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Franz Horn, Kartonagenfabrik, GmbH, Wertheim, Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 Wertheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2013 und 28.08.2013. Geschäftsanschrift: Venantius-Arnold-Straße 14, 97877 Wertheim. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Verpackungen aller Art, insbesondere von Verpackungen aus Vollpappe, Mikrowelle und Feinwelle. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Horn, Andreas, Wertheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schwarzer, Elke, geb. Bundschuh, Wertheim, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lange, Rainer, Kreuzwertheim, * ‒.‒.‒‒; Wohlfarth, Martin, Werbach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Franz Horn, Kartonagenfabrik, GmbH & Co. KG", Wertheim (Amtsgericht Mannheim HRA 570113) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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