Horsch GmbH & Co. KG., Schwandorf (Sitzenhof 1, 92421 Schwandorf). Die Verschmelzung wurde am 13.10.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg HRB 1648).
Horsch GmbH & Co. KG., Schwandorf (Sitzenhof 1, 92421 Schwandorf). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 24.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Horsch Maschinen GmbH mit Sitz in Schwandorf (Amtsgericht Amberg HRB 1648) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Horsch GmbH & Co. KG., Schwandorf (Sitzenhof 1, 92421 Schwandorf). Vertretungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafterin geändert, nun: Horsch Verwaltungs GmbH, Schwandorf (Amtsgericht Amberg HRB 2922), mit der Befugnis - auch für ihre jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.