Horst Breuer Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuwied (Meerpfad 27-31, 56566 Neuwied). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.08.2008 mit der Breuer GmbH mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRB 21258) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der heute gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56566 Neuwied
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH