Horst Fehr Dentaltechnik e.K., Lohfelden, (Teichhofstr. 6, 34253 Lohfelden).Die Firma ist erloschen.
Horst Fehr Dentaltechnik e.K., Lohfelden (Teichhofstr. 6, 34253 Lohfelden, Erbringung von zahntechnischen Laborleistungen, insbesondere die Herstellung und Wiederherstellung von Einzelkronen, Brücken, herausnehmbarem Zahnersatz, kieferorthopädischen Apparaten und verwandten Produkten sowie die Vermietung und Verpachtung von Anlagevermögen.). Einzelkaufmann. Inhaber: Fehr, Horst, Lohfelden, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Horst Fehr Dentaltechnik GmbH mit Sitz in Lohfelden (Amtsgericht Kassel, HRB 3200) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2006 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.