Horst Geberth & Partner GmbH Immobilienservice, Sandhausen (Hauptstr. 107, 69207 Sandhausen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ( Amtsgericht Mannheim HRA 701834) ist am 29.07.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Horst Geberth & Partner GmbH Immobilienservice, Sandhausen (Hauptstr. 107, 69207 Sandhausen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2008 mit Nachtrag vom 15.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 10.06.2008 und 15.07.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Horst Norbert Geberth, Sandhausen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Horst Geberth Hausverwaltung und Immobilien e.K." mit Niederlassung in Sandhausen weiterführt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.