Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
a)
Horst Reinkensmeyer GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen. |
a)
22.05.2024
Bunke |
HRB 10686: Horst Reinkensmeyer Ing.-Büro für techn. Fachplanung GmbH, Herford, Altensenner Weg 75, 32052 Herford. Änderung zur Geschäftsanschrift: Altensenner Weg 84, 32052 Herford.
Horst Reinkensmeyer Ing.-Büro für techn. Fachplanung GmbH, Herford (Altensenner Weg 75, 32052 Herford). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2007. Gegenstand: Der Betrieb eines Ingenieurbüros für technische Fachplanung auf dem Gebiet der Wellpappe und sonstigen Verpackungsmaterials, der Handel mit diesen Materialien und zugehörigen Maschinen sowie die Beratung von Unternehmen auf den genannten Gebieten und dem Gebiet der Logistik. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder andere Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten, und auch für andere Gesellschaften die Komplementärstellung zu übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reinkensmeyer, Horst, Herford, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Reinkensmeyer, Horst, Herford, geb. ‒.‒.‒‒, unter der Firma Horst Reinkensmeyer Ing.-Büro für techn. Fachplanung e.K. in Herford (AG Bad Oeynhausen - HRA 7074) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.07.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am 13.12.2007 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Horst Reinkensmeyer Ing.-Büro für techn. Fachplanung GmbH, Herford (Altensenner Weg 75, 32052 Herford). Die Ausgliederung wurde am 13.12.2007 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Horst Reinkensmeyer Ing.-Büro für techn. Fachplanung GmbH, Herford (Altensenner Weg 75, 32052 Herford). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2007. Gegenstand: Der Betrieb eines Ingenieurbüros für technische Fachplanung auf dem Gebiet der Wellpappe und sonstigen Verpackungsmaterials, der Handel mit diesen Materialien und zugehörigen Maschinen sowie die Beratung von Unternehmen auf den genannten Gebieten und dem Gebiet der Logistik. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder andere Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten, und auch für andere Gesellschaften die Komplementärstellung zu übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reinkensmeyer, Horst, Herford, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Reinkensmeyer, Horst, Herford, geb. ‒.‒.‒‒, unter der Firma Horst Reinkensmeyer Ing.-Büro für techn. Fachplanung e.K. in Herford (AG Bad Oeynhausen - HRA 7074) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.07.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.