HRB 6754: Horsthemke Backbetriebe GmbH, Wuppertal, Porschestraße 23, 42279 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Horsthemke Backbetriebe GmbH Wuppertal. Die Herstellung und der Vertrieb von Backwaren aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art zu vertreiben.
HRB 6754: Horsthemke Backbetriebe GmbH, Wuppertal, Porschestraße 23, 42279 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Horsthemke, Manfred, Kaufmann, Oberhausen; Horsthemke, Klaus, Kaufmann, Oberhausen.
Horsthemke Backbetriebe GmbH, Wuppertal, Porschestraße 23, 42279 Wuppertal.Nach Berichtigung der konkreten Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Heldt, Sandra, geb. Horsthemke, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Horsthemke Backbetriebe GmbH, Wuppertal, Porschestraße 23, 42279 Wuppertal.Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2009 hat das Stammkapital aus Gesellschaftsmitteln um EUR 52.000,00 auf EUR 104.000,00 erhöht und § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages geändert. 104.000,00 EUR.
Horsthemke Backbetriebe GmbH, Wuppertal, Porschestraße 23, 42279 Wuppertal.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2009 mit der Horsthemke Bäckereien GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 11993) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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