HRB 45575:Hotel "Vier Jahreszeiten" von Friedrich Haerlin GmbH, Hamburg, Neuer Jungfernstieg 9-14, 20354 Hamburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FRHI Hotels & Resorts S.à r.l. in Kraft getreten am 12.08.2014, in Übereinstimmung mit dem luxemburgischen Gesellschaftsrecht und Artikel 13 der Richtlinie 2005/56/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2005 bezüglich grenzüberschreitender Verschmelzungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ausgestellt in Luxemburg, am 25.08.2014); von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 45575:Hotel "Vier Jahreszeiten" von Friedrich Haerlin GmbH, Hamburg, Neuer Jungfernstieg 9-14, 20354 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2014 mit der FRHI Hotels & Resorts S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Luxemburg) (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 110.245) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam, wenn die Voraussetzungen des für den übernehmenden Rechtsträgers geltenden Rechts des Großherzogtums Luxemburg erfüllt sind.
HRB 45575:Hotel "Vier Jahreszeiten" von Friedrich Haerlin GmbH, Hamburg, Neuer Jungfernstieg 9-14, 20354 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FRHI Hotels & Resorts S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Luxemburg) (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 110.245) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam, wenn die Voraussetzungen des für den übernehmenden Rechtsträgers geltenden Rechts des Großherzogtums Luxemburg erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 45575:Hotel "Vier Jahreszeiten" von Friedrich Haerlin GmbH, Hamburg, Neuer Jungfernstieg 9-14, 20354 Hamburg.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan vom 15.05.2014 über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht gemäß § § 122d UmwG eingereicht. 1. Hinweis auf die Einreichung des Verschmelzungsplans.Der Verschmelzungsplan wurde am 15. Mai 2014 zu Protokoll des Notars Dr. Bernhard Schütz. Frankfurt am Main, erklärt.2. Rechtsform, Firma, Sitz der beteiligten Gesellschaften. An der Verschmelzung sind beteiligt:- als übertragende Gesellschaft:Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter HaftungFirma: Hotel "Vier Jahreszeiten" von Friedrich Haerlin GmbH Sitz: Hamburg als übernehmende Gesellschaft:Rechtsforrn: Société a responsabiliée & limitée (Gesellschaft mit beschränkter Haftung Luxemburgischen Rechts)Firma: FRHI Hotels & Resorts S.à r.l.Sitz: Luxemburg.3. Registerdaten der beteiligten Gesellschaften. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:- die übertragende Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 45575:die übernehmende Gesellschaft im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg) unter Registernummer B 110.245.4. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter- Rechte der Minderheitsgesellschafter. Weder die übertragende noch die übernehmende Gesellschaft haben Minderheitsgesellschafter. Alleingesellschafter der übertragendenGesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft. Alleingesellschafter der übernehmenden Gesellschaft ist die FRHI Holdings Limited. Insoweit sind Angaben zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter nicht zu machen.- Rechte der Gläubiger. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Zweirnonatsfrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. der Anspruch geht unter, wenn er nicht fristgerecht geltend gemacht wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hotel "Vier Jahreszeiten" von Friedrich Haerlin GmbH, Neuer Jungfernstieg 9-14, 20354 Hamburg geltend zu machen. In dem Anspruchsschreiben ist die geltend gemachte Forderung oder ihr Anspruchsgrund so genau zu beschreiben, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der angegebenen inländischen Geschäftsanschrift ist die übertragende Gesellschaft für weitere Auskünfte zu den Modalitäten der Ausübung von Gläubigerrechten erreichbar.
Hotel "Vier Jahreszeiten" von Friedrich Haerlin GmbH, Hamburg, Neuer Jungfernstieg 9-14, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Cahill, Christopher John James, Ontario L6J, Canada, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Glennie, Michael Farquharson, Zürich, Schweiz, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
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