HRB 1205 SB: Hotel Möller GmbH, Lauenburg/Elbe, Elbstraße 46-50, 21481 Lauenburg/Elbe. Die Eintragung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Carstens, Helmut; ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 1205 SB: Hotel Möller GmbH, Lauenburg/Elbe, Elbstraße 46-50, 21481 Lauenburg/Elbe. Unser Zeichen: HRB 1205 SB Telefon: 0451/371-0 Telefax: 0451/371-2400 Datum: 27.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Handelsregistersache der Hotel Möller GmbH ergeben sich aus den mir vorliegenden Unterlagen Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft, als deren Geschäftsführer Sie noch eingetragen sind, vermögenslos ist: Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Schwarzenbek vom 27.06.2012 (AZ: 1a IN 41/08) nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben worden. Ich beabsichtige daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG zu löschen. Ich bestimme eine Frist von einem Monat zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die Löschung, § 394 Abs. 2 S.1 FamFG Weiter bitte ich Sie, mir binnen derselben Frist mitzuteilen, ob die genannte Gesellschaft noch Vermögen hat, ggf. welche Vermögensgegenstände sie besitzt, ob die Gesellschaft noch Partei eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreits ist oder ob sonst noch eine Abwicklung stattfindet. Nach Fristablauf ohne Widerspruch von Ihnen oder anderer Seite wird die Gesellschaft gelöscht Mit freundlichem Gruß Richter am Amtsgericht Lorenzen