Hotel Maritim Gesellschaft mbH, Bad Salzuflen (Herforder Str. 2, 32105 Bad Salzuflen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bauen und Wohnen, Gesellschaft für Wohnungsbau und Finanzierung mit beschränkter Haftung am 07.November 2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hotel Maritim Gesellschaft mbH, Bad Salzuflen (Herforder Str. 2, 32105 Bad Salzuflen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2007 mit der Bauen und Wohnen, Gesellschaft für Wohnungsbau und Finanzierung mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bad Salzuflen (AG Lemgo, HRB 56) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.