HRB 3132 FF: Hotel Schloß Hubertushöhe GmbH, Storkow (Mark), Robert-Koch-Str. 1, 15859 Storkow (Mark). Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Hotel Schloß Hubertushöhe GmbH, Storkow (Mark), Robert-Koch-Str. 1, 15859 Storkow (Mark). Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Amtsgericht Frankfurt (Oder), Az.: 3 IN 719/11) aufgelöst.
Hotel Schloß Hubertushöhe GmbH, Storkow (Mark)(Robert-Koch-Str. 1, 15859 Storkow (Mark)). Die Eintragung zu Nr. 4 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Schuffenhauer, Peter, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt am Main; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Hotel Schloß Hubertushöhe GmbH, Storkow (Mark)(Robert-Koch-Str. 1, 15859 Storkow (Mark)). Nicht mehr Geschäftsführer: Ohlinger, Peter. Nicht mehr Geschäftsführer: Rathmann, Dieter. Geschäftsführer: Schuffenhauser, Peter, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt am Main; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Hotel Schloß Hubertushöhe GmbH, Storkow (Mark)(Schloß Hubertushöhe, 15859 Storkow (Mark)). Der mit der Reemtsma Cigarettenfabriken Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 5153) bestehende Ergebnisabführungsvertrag vom 08.12.1993 ist durch Aufhebungsvertrag vom 16.06.2008 zum 30.09.2008 beendet; die Reemtsma Cigarettenfabriken Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist als herrschende Gesellschaft die Rechtsnachfolgerin der H.F. & Ph.F. Reemtsma GmbH & Co. (Amtsgericht Hamburg HRA 56780) und der H.F. & Ph.F. Reemtsma GmbH (Amtsgericht Hamburg HRB 64682). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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