Hotel Weinhaus Klaus Treis GmbH & Co. KG, Weinähr (Hauptstr. 1-3, 56379 Weinähr, Betrieb eines Landhotels und eines Weinhauses). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hotel Weinhaus Klaus Treis Verwaltungs-GmbH, Weinähr (Amtsgericht Montabaur HRB 20526).
Hotel Weinhaus Klaus Treis GmbH & Co. KG, Weinähr (Hauptstr. 1-3, 56379 Weinähr). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 24.08.2006 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Treis, Klaus, Weinähr, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Hotel-Weinhaus Klaus Treis in Weinähr (Amtsgericht Montabaur HRA 2933) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird mit der heute gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.