HRB 12080: Hotel am Hattenberg GmbH, Emmerich am Rhein, Eltener Straße 393, 46446 Emmerich am Rhein. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 12080: Hotel am Hattenberg GmbH, Emmerich am Rhein, Eltener Straße 393, 46446 Emmerich am Rhein. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Kleve (38 IN 45/14) vom 06.09.2017 ist das Insolvenzverfahren mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO).
HRB 12080: Hotel am Hattenberg GmbH, Emmerich am Rhein, Eltener Straße 393, 46446 Emmerich am Rhein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (38 IN 45/14) vom 03.07.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 12080:Hotel am Hattenberg GmbH, Emmerich am Rhein, Eltener Straße 393, 46446 Emmerich am Rhein.Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 175.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen.
Hotel am Hattenberg GmbH, Emmerich am Rhein, Eltener Straße 393, 46446 Emmerich am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2012 mit Änderung vom 15.02.2013. Geschäftsanschrift: Eltener Straße 393, 46446 Emmerich am Rhein. Gegenstand: Der Ankauf, die Vermietung und die Verpachtung von Hotel- und Gastronomiebetrieben, insbesondere die Vermietung des Hotels am Hattenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Lantink, Emilius, Emmerich am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.