Hotel-Restaurant-Cafe "Fischerstüberl am See" GmbH, Tegernsee, Landkreis Miesbach (Seestr. 51, 83684 Tegernsee). Der Einzelkaufmann wurde am 22.04.2008 als in das Handelsregister eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 92158).
Hotel-Restaurant-Cafe "Fischerstüberl am See" GmbH, Tegernsee, Landkreis Miesbach (Seestr. 51, 83684 Tegernsee). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Aufnahme mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafter Thomas Götz, Tegernsee, verschmolzen, welcherdas Unternehmen als Hotel-Restaurant "Fischerstüberl am See" Thomas Götz e.K. mit dem Sitz in Tegernsee fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung des Einzelunternehmens in das Handelsregister. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.