HRA 7103: Hotelregie in Winterberg, Inhaber Franz Friedrich Naß e.K., Winterberg, Fichtenweg 28, 59955 Winterberg. Die Firma ist erloschen.
Hotelregie in Winterberg, Inhaber Franz Friedrich Naß e.K., Winterberg, Fichtenweg 28, 59955 Winterberg. In Ergänzung der Eintragung lfd. Nr. 1 vom 08.04.2011 ergänzend eingetragen: Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Hotelregie in Winterberg GmbH mit Sitz in Winterberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 2528) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2011 als Ganzes. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hotelregie in Winterberg, Inhaber Franz Friedrich Naß e.K., Winterberg, Fichtenweg 28, 59955 Winterberg. (Gegenstand: Betreiben und Verwaltung von Hotels und Ferienanlagen im Raum Winterberg einschließlich Marketing) Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Fichtenweg 28, 59955 Winterberg. Inhaber: Naß, Franz Friedrich, Winterberg, * ‒.‒.‒‒. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.