Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
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c)
Geändert, nun:
Kommanditist:
Hoth Holding GmbH, Buchholz, (Amtsgericht Tostedt HRB
200961), Haftsumme: 892.560,00 EUR. |
a)
27.03.2024
Ritter
b)
Kommanditist/en mit der
Bezeichnung
"Haftsumme" anstelle
der Bezeichnung
"Einlage" gemäß Artikel
89 Absatz 2 EGHGB
berichtigend von Amts
wegen neu vorgetragen. |
16 |
b)
Sitz verlegt, nun:
Buchholz
Neue
Geschäftsanschrift:
Beim Eichhofe 10, 21244 Buchholz |
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b)
Der Sitz ist nach Buchholz verlegt. |
a)
26.03.2024
Krüger |
HRA 2259: Hoth Tiefbau GmbH & Co. KG, Buchholz/N., Zunftstr. 22, 21244 Buchholz. Prokura erloschen: Hoth, Andrea, Buchholz, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2259: Hoth Tiefbau GmbH & Co. KG, Buchholz/N., Zunftstr. 22, 21244 Buchholz. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Pyko Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Bremen HRB 30482 HB). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2019 mit der Pyko Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen HRB 30482 HB) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 2259: Hoth Tiefbau GmbH & Co. KG, Buchholz/N., Zunftstr. 22, 21244 Buchholz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Pyko Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Bremen HRB 30482 HB). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2019 mit der Pyko Rohrleitungsbau GmbH & Co.KG mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen HRA 27170 HB) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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