HRB 12413: Hoven Projekt GmbH, Herzogenrath, Gierlichstraße 16, 52134 Herzogenrath. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 12413: Hoven Projekt GmbH, Herzogenrath, Gierlichstraße 16, 52134 Herzogenrath. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Dies erscheint angezeigt, weil die Gesellschaft offenbar seit längerer Zeit keine geschäftlichen Vorgänge mehr abwickelt und auch keine Geschäftskonten mehr bestehen. Es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Hoven Projekt GmbH, Herzogenrath, (Gierlichstraße 16, 52134 Herzogenrath).Der Beschluss vom 11.11.2008, mit dem die Auflösung der Gesellschaft nach § 144 a) Abs.1 und 4 FGG festgestellt wurde, wird aufgehoben. Aufgrund der Änderung von § 4 a) GmbHG, wonach Sitz der Gesellschaft der Ort ist, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt, ist es nicht mehr möglich festzustellen, ob die Gesellschaft tatsächlich ihren Sitz verlegt/bzw. aufgegeben hat: Denn nach Wegfall von § 4 a) Abs.2 GmbHG ist es möglich, dass sich die Geschäftsräume an einem anderen Ort befinden, von dem das Gericht bislang keine Kenntnis hat.
Hoven Projekt GmbH, Herzogenrath, (Gierlichstraße 16, 52134 Herzogenrath).Gemäß § 144 a Abs. 2 und Abs. 4 FGG wird festgestellt, dass die Gesellschaft an einem zur Auflösung gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG führenden Mangel leidet, weil die Bestimmung des Firmensitzes im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nichtig ist.
Hoven Projekt GmbH, Herzogenrath (Gierlichstraße 16, 52134 Herzogenrath). Offenbar hat die Gesellschaft ihren Sitz verlegt oder aufgegeben, so dass die entsprechende Angabe im Gesellschaftsvertrag nicht mehr zutreffend und damit nach herrschender Meinung nichtig ist.Sie werden daher hiermit aufgefordert, binnen 2 Monaten ab Zugang dieser Verfügung a) eine entsprechende Satzungsänderung in Form eines notariell beurkundeten Gesellschafter- beschlusses undb) eine entsprechende Handelsregisteranmeldung zu veranlassen oder innerhalb der o.g. Frist eine etwaige Unterlasssung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen.Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen.Wird diese Feststellung rechtskräftig, so wird dadurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.