Hovestadt Immobilien GmbH & Co. KG, Münster, Havichhorster Mühle 84, 48157 Münster. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: Havichhorster Grundstücksgesellschaft Geschäftsführung GmbH, Münster (Amtsgericht Münster HRB 4195).
Hovestadt Immobilien GmbH & Co. KG, Münster, Havichhorster Mühle 84, 48157 Münster. Geschäftsanschrift: Havichhorster Mühle 84, 48157 Münster. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Havichhorster Grundstücksgesellschaft Geschäftsführung GmbH, Münster (Münster HRB 4195). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 28.06.2008/12.01.2010 mit Ergänzung vom 16.07.2010, 09.02.2011 und 14.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.01.2010 / 16.07.2010 / 06.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.01.2010 / 16.07.2010 / 06.05.2011 mit der Havichhorster Grundstücksgesellschaft mbH & Co. mit Sitz in Münster (Münster, HRA 4489) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hovestadt Immobilien GmbH & Co. KG, Münster (Havichhorster Mühle 84, 48157 Münster, gewerbliche Verwertung, Verwaltung und Vermietung oder Verpachtung von Immobilien, dazugehörige Beratung sowie artverwandte Tätigkeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hovestadt Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster (Münster HRB 10498), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.