Howasped Gesellschaft für Wein- und Industrielogistik mbH, Wörrstadt (Schornsheimer Chaussee 11, 55286 Wörrstadt). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Mainz HRA 40173) am 06.06.2006 wirksam geworden.
Howasped Gesellschaft für Wein- und Industrielogistik mbH, Wörrstadt (Ober-Saulheimer-Straße 9 d, 55286 Wörrstadt). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2006 im Wege des Formwechsels in die Howasped Gesellschaft für Wein- und Industrielogistik GmbH & Co. KG mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz HRA) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.