Howelpa Assekuranz Vermittlungs- und Vertriebs-GmbH, Paderborn (Wollmarktstr. 121, 33098 Paderborn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Maute Beteiligungsverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 03.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Howelpa Assekuranz Vermittlungs- und Vertriebs-GmbH, Paderborn (Wollmarktstr. 121, 33098 Paderborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.06.2007 mit der Maute Beteiligungsverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Balingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 410036) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.