HRB 206441: Howmet Aerospace Holding GmbH, Hildesheim, Steven 3, 31135 Hildesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Harde, Herr Jens, Osterholz-Scharmbeck, * ‒.‒.‒‒.
HRB 206441: Howmet Aerospace Holding GmbH, Hildesheim, Steven 3, 31135 Hildesheim. Bestellt als Geschäftsführer: Harde, Herr Jens, Osterholz-Scharmbeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 206441: Howmet Aerospace Holding GmbH, Hildesheim, Steven 3, 31135 Hildesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Fargas, Lluís M., Founex (VD) / Schweiz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bugarcic, Monalito, Pully / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 206441: Howmet Aerospace Holding GmbH, Hildesheim, Steven 3, 31135 Hildesheim. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.09.2019 wirksam geworden.
HRB 206441: Howmet Aerospace Holding GmbH, Hildesheim, Steven 3, 31135 Hildesheim. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere in der Luftfahrt- und Weltraumindustrie, sowie die Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Pensionsverpflichtungen und alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2019 Teile des Vermögens der Arconic Holding GmbH mit Sitz in Frickenhausen (Amtsgericht Stuttgart HRB 734519) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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