HRB 4758: Hoyer Dauerelastische Fugenversiegelung und Injeziertechnik GmbH, Südlohn, Schillerstraße 3, 46354 Südlohn. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Coesfeld HRA 7920) am 26.08.2015 wirksam geworden.
HRB 4758: Hoyer Dauerelastische Fugenversiegelung und Injeziertechnik GmbH, Südlohn, Schillerstraße 3, 46354 Südlohn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2015 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen unter der noch einzutragenden Firma Bernd Hoyer Dauerelastische Fugenversiegelung und Injeziertechnik e.K. mit Sitz in Südlohn (Amtsgericht Coesfeld 16 AR 560/2015)) weiterführt.. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.