Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
a)
Hrabi & Kollegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
c)
Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG, und zwar insbesondere:- die
Beratung und Vertretung in Steuersachen;
- die Hilfeleistung bei der Erfüllung
steuerlicher Pflichten;
- die Beratung und Hilfeleistung in
Bilanzierungs- und
Buchführungsangelegenheiten;
- die Durchführung von Abschluss- und
sonstigen betriebswirtschaftlichen
Prüfungen, soweit für Steuerberater
zulässig;
- die Existenzgründungsberatung;
- die sonstige Beratung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten im weitesten Sinne mit
Ausnahme der Rechtsberatung;
- die gutachterliche Tätigkeit
- sowie die Wahrung fremder Interessen in
wirtschaftlichen Angelegenheiten
- und die treuhänderische Tätigkeit.
Ausgenommen sind jedoch die
Treuhandgeschäfte über die Anschaffung
und Veräußerung von Wertpapieren für
Andere und die Verwaltung und
Verwahrung von Wertpapieren für Andere
sowie Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften.
Weiter ausgeschlossen sind sonstige
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs.
4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und
Bankgeschäfte.
(2) Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG
Zweigniederlassungen errichten und sich
an gleichartigen Gesellschaften beteiligen.
Die besonderen Pflichten bei der
Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von
Zweigniederlassungen, die sich aus einer
Berufsordnung ergeben, sind in deren
jeweils geltender Fassung zu beachten.
(3) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 2
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3
(Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung
der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Darüber hinaus wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt
neu gefasst. |
a)
24.01.2025
Schütt
b)
Fall 5 |
HRB 204569: ETL-Pomplun, Hrabi & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Wolfsburg, Ferdinand Straße 1, 38448 Wolfsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: ETL-Hrabi & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft.
HRB 24679 HB: ADVICUR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Sitz vormals: Bremen (Ferdinand Straße 1, 38448 Wolfsburg). Der Sitz der Gesellschaft ist nach Wolfsburg verlegt (Amtsgericht Brunschweig, HRB 204569).
ETL-Pomplun, Hrabi & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Wolfsburg, Ferdinand Straße 1, 38448 Wolfsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2007 Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher Amtsgericht Bremen HRB 24679 HB) nach Wolfsburg beschlossen. Ferner wurde die Änderung der §§ 1 (Firma), 5 (Stammkapital) und 19 (Abtretung und Verpfändung von Geschäftsanteilen) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geschäftsanschrift: Ferdinand Straße 1, 38448 Wolfsburg. Gegenstand: Die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: die Beratung und Vertretung in Steuersachen; die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Pfrüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; die Existenzgründungsberatung; die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; die gutachterliche Tätigkeit; die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Wolfgang, Wittmund, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hrabi, Thomas, Wahrenholz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ADVICUR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bremen(Eduard-Grunow-Straße 1, 28203 Bremen). Gegenstand: Die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: die Beratung und Vertretung in Steuersachen; die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Pfrüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; die Existenzgründungsberatung; die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; die gutachterliche Tätigkeit; die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte. Kapital: 25.000 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer:; 1. Schmidt, Wolfgang, * ‒.‒.‒‒, Wittmund; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.10.2007.