HRB 1100: Huber Fock Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hannover, Podbielskistr. 28, 30163 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bödekerstr. 7, 30161 Hannover. Prokura erloschen: Kohlhaas, Karl-Friedrich, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Fritzsch, Mareile, Seelze, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1100: Kohlhaas Huber Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hannover, Podbielskistr. 28, 30163 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2022 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Huber Fock Steuerberatungsgesellschaft mbH.
HRB 1100: Kohlhaas Huber Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hannover, Podbielskistr. 28, 30163 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Kohlhaas, Karl-Friedrich, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Fock, Till, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kohlhaas, Karl-Friedrich, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1100: Kohlhaas Huber Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hannover, Podbielskistr. 28, 30163 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Jahresabschluss; Gewinnverwendung) beschlossen.
HRB 1100: Kohlhaas Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Podbielskistr. 28, 30163 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2019 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 10 (Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: Kohlhaas Huber Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Huber, Florian, Hemmingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Kohlhaas, Karl-Friedrich, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
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