HRA 701421: Huber Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Hohberg, Franckensteinstraße 6 a, 77749 Hohberg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schäfer, Frank, Kehl, * ‒.‒.‒‒.
HRA 701421:Huber Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Hohberg, Franckensteinstraße 6 a, 77749 Hohberg.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Aumüller GmbH & Co. KG", Hohberg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703271), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 701421:Huber Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Hohberg, Alte Landstraße 40, 77749 Hohberg.Änderung der Geschäftsanschrift: Franckensteinstraße 6 a, 77749 Hohberg.
Elektro-Huber GmbH & Co. KG, Hohberg, Alte Landstraße 40, 77749 Hohberg.Firma geändert; nun: Huber Gebäudetechnik GmbH & Co. KG.
Elektro-Huber GmbH & Co. KG, Hohberg, Alte Landstraße 40, 77749 Hohberg.Der Einzelkaufmann Herr Gerold Huber, Friesenheim-Oberschopfheim, geb. ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Elektro Huber Inh. Gerold Huber e.K.", Hohberg (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 471021) das von ihm betriebene Unternehmen - mit Ausnahme des Grundbesitzes - im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.06.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 26.06.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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