HRA 201147: Huch Werkzeug- und Formenbau e.K., Harsum, Alfred-Delp-Str. 13a, 31177 Harsum. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.
HRA 201147: Huch Werkzeug- und Formenbau e.K., Harsum, Alfred-Delp-Str. 13a, 31177 Harsum. Das Registergericht beabsichtigt, vorstehende Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat ab Veröffentlichung festgesetzt.
Huch Werkzeug- und Formenbau e.K., Harsum, Alfred-Delp-Str. 13a, 31177 Harsum. (die Fertigung und der Vertrieb von Werkzeugen und Formen, vorwiegend für Kunststoffspritzguss, sowie die Serienfertigung von Kunststoffspritzgussteilen). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Alfred-Delp-Str. 13a, 31177 Harsum. Eingetreten als Inhaber: Huch, Matthias, Harsum, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Huch Werkzeug- und Formenbau GmbH mit Sitz in Harsum (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200365) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2012 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.