HRB 4071: Huchtemeier Papier GmbH, Dortmund, Gernotstr. 18, 44319 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2016 mit der Huchtemeier Verwaltung GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 19842) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Huchtemeier Papier GmbH, Dortmund, Gernotstr. 18, 44319 Dortmund. Bestellt als Geschäftsführer: Voßschulte, Moritz, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Huchtemeier Papier GmbH, Dortmund, Gernotstr. 18, 44319 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Schröter, Wolfgang, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
Huchtemeier Papier GmbH, Dortmund (Gernotstr. 18, 44319 Dortmund). Prokura erloschen: Friehoff, Martin, Dortmund.
Huchtemeier Papier GmbH, Dortmund (Gernotstr. 18, 44319 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 28.12.2006 mit der Erwin Huchtemeier GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 6224) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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