Hugo Erdmann GmbH Bautischlerei, Holz- und Kunststoffverarbeitung, Burgwedel (Im Langen Felde 2, 30938 Burgwedel). Umwandlungsvermerk von Amts wegen betreffend den Wohnort des Herrn Erdmann berichtigt, nun: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.10.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Hugo Erdmann Bautischlerei, Holz- und Kunststoffverarbeitung e.K. (Amtsgericht Hannover AR 1573/07) auftretenden Kaufmann Hugo Erdmann, geb. ‒.‒.‒‒ wohnhaft in Burgwedel übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Hugo Erdmann GmbH Bautischlerei, Holz- und Kunststoffverarbeitung, Burgwedel (Im Langen Felde 2, 30938 Burgwedel). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hannover HRA 200790) am 25.10.2007 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Hugo Erdmann GmbH Bautischlerei, Holz- und Kunststoffverarbeitung, Burgwedel (Im Langen Felde 2, 30938 Burgwedel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.10.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Hugo Erdmann Bautischlerei, Holz- und Kunststoffverarbeitung e.K. (Amtsgericht Hannover AR 1573/07) auftretenden Kaufmann Hugo Erdmann, geb. ‒.‒.‒‒ wohnhaft in Hannover übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.