Hukla Haslacher Matratzen GmbH, Haslach im Kinzigtal (Neue Eisenbahnstr. 13, 77716 Haslach im Kinzigtal). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.07.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Hukla Haslacher Matratzen GmbH, Haslach im Kinzigtal (Neue Eisenbahnstr. 13, 77716 Haslach im Kinzigtal). Nicht mehr Geschäftsführer: Frahne, Wolfgang, Westerstede, * ‒.‒.‒‒; Mathon, Philip, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Siegmar, Bad Zwischenahn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hansmann, Robert, Haslach im Kinzigtal, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Steinhoff Germany GmbH", Westerstede (Amtsgericht Oldenburg HRB 120873) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.