Hultafors-Präsident GmbH, Vlotho, (Im Meisenfeld 26, 32602 Vlotho).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hultafors Group Gemany GmbH am 27.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hultafors-Präsident GmbH, Vlotho, (Im Meisenfeld 26, 32602 Vlotho).Nicht mehr Geschäftsführer: Edwinson, Peter, Västra Frölunda/Schweden, * ‒.‒.‒‒; Holmdahl, Nils, Göteborg/Schweden, * ‒.‒.‒‒; Jägnefält, Bo, Billdal/Schweden, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2008, mit Ergänzung vom 25.09.2008, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.04.2008, mit Ergänzung vom 25.09.2008, und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.04.2008, mit Ergänzung vom 25.09.2008, mit der Hultafors Group Germany GmbH mit Sitz in Vlotho (AG Bad Oeynhausen HRB 11028) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.