HumanElektronik GmbH, Worms, Binger Str. 52, 67549 Worms. Änderung der Geschäftsanschrift: Weinsheimer Straße 57 a, 67547 Worms. Einzelprokura: Mohr, Michael, Rottenburg, * ‒.‒.‒‒.
HumanElektronik GmbH, Worms (Binger Str. 52, 67549 Worms). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2008. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Stefan Schaaf HumanElektronik e.K. mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz - HRA 40706 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2008. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Gegenstand: Der Vertrieb und die Herstellung von Spezial- und Rehabilitationselektronik für Schwerst- und Mehrfachbehinderte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schaaf, Stefan, Worms, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.