HRB 26817: Humanika Pflegedienst GmbH, Dortmund, Körner Hellweg 91 - 93, 44143 Dortmund. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zollhof 30, 40221 Düsseldorf. Wohnort geändert; weiterhin Geschäftsführer: Markov, Alexander, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 26817:Humanika Pflegedienst GmbH, Dortmund, Körner Hellweg 91 - 93, 44143 Dortmund.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2014. Geschäftsanschrift: Körner Hellweg 91 - 93, 44143 Dortmund. Gegenstand: Betrieb von ambulanten Kranken- und Pflegediensten sowie von teil- und vollstationären Einrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Markov, Svetoslav, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Markov, Alexander, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Humanika Pflegedienst oHG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 17910) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.