HRA 202164: Hundt & Partner Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover, Lister Straße 11, 30163 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am TÜV 1, 30519 Hannover.
Hundt & Partner Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover, Lister Straße 11, 30163 Hannover. Prokura erloschen: Berg, Manfred Paul Willi, Barsbüttel, * ‒.‒.‒‒.
Hundt & Partner Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover, Lister Straße 11, 30163 Hannover. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Berg, Manfred Paul Willi, Barsbüttel, * ‒.‒.‒‒.
Hundt & Partner Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover, Lister Straße 11, 30163 Hannover. (Der Entwurf, die Planung, Begutachtung und Prüfung von Förderanlagen für Neu- und Umbauten, die Begutachtung bei der Planung, Kontruktion, Fertigung, Ausführung, Instandhaltung und Sanierung von Bauwerken, Eignungs- und Schadensüberwachung im Bereich des Bauwesens sowie alle Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft betreibt ihre Geschäfte im In- und Ausland.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lister Straße 11, 30163 Hannover. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: TÜV NORD Bauqualität Verwaltungssgesellschaft mbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 207505), Jeder Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hundt & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 54998) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2011/29.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.