HRA 15502: Hunke GmbH & Co. KG, Schloß Holte-Stukenbrock, Helleforthstraße 11, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Bielefeld HRB 44639) am 29.12.2021 wirksam geworden.
HRB 44639: Hunke Grundbesitz GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Helleforthstraße 11, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2021. Geschäftsanschrift: Helleforthstraße 11, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gegenstand: Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sein können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.010,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hunke, Reinhard Johannes, Schloß Holte-Stukenbrock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hunke GmbH & Co. KG, Schloß Holte-Stukenbrock (Amtsgericht Bielefeld HRA 15502) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 15502: Hunke GmbH & Co. KG, Schloß Holte-Stukenbrock, Helleforthstraße 11, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 im Wege des Formwechsels in die Hunke Grundbesitz GmbH mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock (Amtsgericht Bielefeld 05 AR 88/21)) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.