HRA 5301: Hunkemöller Deutschland B.V. & Co. KG, Gelsenkirchen, Ludwig-Erhard-Strasse 4, 45891 Gelsenkirchen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Johannes-Rau-Allee 15-19, 45889 Gelsenkirchen.
HRA 5301: Hunkemöller Deutschland B.V. & Co. KG, Gelsenkirchen, Ludwig-Erhard-Strasse 4, 45891 Gelsenkirchen. von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Hunkemöller Deutschland Management B.V., Amsterdam / Niederlande (Kamer van Koophandel, Registernummer 62436740), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 5301: Hunkemöller Deutschland B.V. & Co. KG, Gelsenkirchen, Ludwig-Erhard-Strasse 4, 45891 Gelsenkirchen. (Errichtung, Entwicklung und das Betreiben von Einzelhandelsgeschäften der Textilbranche, insbesondere Damenunterbekleidung und Lingerie sowie artverwandte Artikel.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Strasse 4, 45891 Gelsenkirchen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hunkemöller Deutschland Management B.V., Amsterdam / Niederlande (Kamer van Koophandel, Registernummer 62436740), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hunkemöller Deutschland GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 3356) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.01.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.