Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
|
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a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam oder durch einen
Liquidator in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Göpfert, Barbara, geb. Kraus, Nürnberg,
* ‒.‒.‒‒ |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
05.03.2024
Peschel |
HRB 21487: Hupfer Sachverständigen GmbH, Nürnberg, Lina-Ammon-Str. 22, 90471 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Arminiusstraße 24, 90402 Nürnberg.
HRB 21487:Hupfer Sachverständigen GmbH, Nürnberg, Lina-Ammon-Str. 22, 90471 Nürnberg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hupfer, Helmut, Obersontheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21487:Hupfer Sachverständigen GmbH, Nürnberg, Eichendorffstr. 34, 90491 Nürnberg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lina-Ammon-Str. 22, 90471 Nürnberg.
Hupfer Sachverständigen GmbH, Nürnberg, Eichendorffstr. 34, 90491 Nürnberg. Die Hupfer & Partner Betriebswirte / Sachverständige mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg PR 62) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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