HRB 2380: Huthmacher Dentaltechnik GmbH, Krefeld, Blumentalstraße 164, 47803 Krefeld. Prokura erloschen: Greefrath, Tobias, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; Huthmacher, Sabine, Bergisch-Gladbach, * ‒.‒.‒‒; Szczepaniak, Christoph, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 6/15) vom 31.03.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 2380:Dental-Technik Wolters & Huthmacher GmbH, Krefeld, Blumentalstraße 164, 47803 Krefeld.Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Huthmacher Dentaltechnik GmbH.
HRB 2380:Dental-Technik Wolters & Huthmacher GmbH, Krefeld, Blumentalstraße 164, 47803 Krefeld.Prokura erloschen: Hoppmanns, Bernd, Willich, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Greefrath, Tobias, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; Szczepaniak, Christoph, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
Dental-Technik Wolters & Huthmacher GmbH, Krefeld, Blumentalstraße 164, 47803 Krefeld. Prokura erloschen: Wolters, Barbara, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
Guido Wolters Dentaltechnik GmbH, Krefeld, Blumentalstraße 164, 47803 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde § 6 (Geschäftsführer) geändert. Neue Firma: Dental-Technik Wolters & Huthmacher GmbH. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Die Geschäftsführer können durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Diese Befreiung kann generell oder eingeschränkt auf bestimmte Geschäfte erteilt werden. Nach Ergänzung der Vertretungsbefugnis, nunmehr Geschäftsführer: Huthmacher, Andreas, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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