Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
|
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Meyer, Harald, Freiburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
|
a)
26.10.2023
Görlich |
8 |
|
|
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hutzel, Jochen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
20.01.2023
Görlich |
HRB 731437: HumanTech Germany GmbH, Steinenbronn, Gewerbestraße 5, 71144 Steinenbronn. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Hutzel DrehTech. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Medizinprodukten und Instrumenten, die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb maschineller Anlagen und Geräte sowie die Fertigung von Präzisionsteilen. Bestellt als Geschäftsführer: Claudi, Martin, Winnenden, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.10.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hutzel DrehTech GmbH", Steinenbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 243427) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 731437: Hutzel DrehTech, Steinenbronn, Gewerbestraße 5, 71144 Steinenbronn. Firma von Amts wegen berichtigt in: Hutzel DrehTech GmbH.
HRB 731437: HumanTech Germany GmbH, Steinenbronn, Gewerbestraße 5, 71144 Steinenbronn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.05.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag aus ihrem Vermögen alle wirtschaftlich zuordenbare Aktiva (nicht jedoch die Beteiligung an der übernehmenden Gesellschaft sowie die Beteiligung an der HumanTech Türkiye Medikal Saglik Ürünleri Ltd. Sti.) und Passiva (auch Rückstellungen) sowie alle Vertragsverhältnisse und schwebende Geschäfte ihres gesamten, in der Betriebsstätte in Steinenbronn geführten Teilbetriebs "Spine" ausgegliedert. Übertragen werden insbesondere folgende Aktiva und Passiva des Teilbetriebs: - Sachanlagevermögen (Stichtag 31. Dezember 2017) - Kundenforderungen per 31. Dezember 2017 - Kreditoren per 31. Dezember 2017 - bestehende Vertragsverhältnisse - Vermögensgegenstände, des Anlage- und Umlaufvermögens, die nicht bilanzierungspflichtig bzw. bilanzierungsfähig sind und wirtschaftlich dem Teilbetrieb zuzuordnen sind, hierzu gehören insbesondere der gesamte Kundenstamm und die Kundenbeziehungen des übertragenden Teilbetriebs auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HumanTech Spine GmbH", Steinenbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 763517) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen