HRB 101466: HvF Leitungsbau GmbH, Schneverdingen, Südring 37, 29640 Schneverdingen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 101466: HvF Helmut v. Fintel Tiefbau-Kabelverlegung GmbH, Schneverdingen, Südring 37, 29640 Schneverdingen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 71.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Ten Haaf Dükerbau GmbH mit Sitz in Schneverdingen (Amtsgericht Lüneburg HRB 202043) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert, nun neue Firma: HvF Leitungsbau GmbH. Kapital geändert, nun: 1.625.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist mit am 20.07.2020 wirksam gewordener Eintragung als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2020 mit der Ten Haaf Dükerbau GmbH mit Sitz in Schneverdingen (Amtsgericht Lüneburg HRB 202043) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.