Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
8 |
|
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 31.05.2024
wurde der Gesellschaftsvertrag ins-
gesamt neu gefasst. |
a)
20.06.2024
Bender |
HRB 13705 HL: HybridSupply GmbH, Lübeck, Roggenhorster Straße 9 B, 23556 Lübeck. Prokura: 4. Kowalski, Mariola, * ‒.‒.‒‒, Hamberge; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 13705 HL: Firma vormals: HybridSupply Handels-GmbH, Lübeck, Roggenhorster Straße 9 B, 23556 Lübeck. Name der Firma: HybridSupply GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und § 1 Ziffer (1) (Firma) geändert.
HRB 13705 HL: HybridSupply Handels-GmbH, Lübeck, Roggenhorster Straße 9 B, 23556 Lübeck. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Roggenhorster Straße 9 B, 23556 Lübeck
HRB 13705 HL: HybridSupply Handels-GmbH, Lübeck, Stellmacherstraße 9, 23556 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 04.06.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der übernehmenden Gesellschaft vom 17.02.2016 ist die HybridSupply Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (eingetragen in England und Wales unter der Company No. 5959617) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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