Hyga GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr (Steineshoffweg 2, 45479 Mülheim an der Ruhr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Intigena GmbH & Co. KG am 04.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hyga GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr (Steineshoffweg 2, 45479 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.04.2012 mit der Intigena GmbH & Co. KG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 10950) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.