HRB 209320: Hygia Braunschweig GmbH, Braunschweig, Weinbergweg 36, 38106 Braunschweig. Neue Geschäftsanschrift: Celler Straße 63, 38114 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Haertle, Christian, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Gründel, Thomas, Wendeburg, * ‒.‒.‒‒; Horn, Dominik, Wendeburg OT Bortfeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Reinke, Meike, Wittmar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 209320: Hygia Braunschweig GmbH, Braunschweig, Weinbergweg 36, 38106 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Hygia Ladies Peine GmbH (Amtsgericht Braunschweig HRB 205536) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 303,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 28.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.07.2021 Teile des Vermögens der Hygia Ladies Peine GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 205536) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am selben Tag wirksam geworden. Im Hinblick auf die Fortführung des Firmenbestandteils "Hygia" ist die Haftung der übernehmenden Gesellschaft als Erwerber im Sinne des § 25 HGB für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.