HRB 166914: HygieneCircle gGmbH, Hamburg, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Grütz, Benedikt, Bergneustadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 166914: HygieneCircle gGmbH, Hamburg, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Grütz, Benedikt, Bergneustadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 166914: HygieneCircle gGmbH, Hamburg, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2020. Geschäftsanschrift: Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen, die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. 4. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder steuerbegünstigte juristischer Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten steuerbegünstigten Zwecke. 5. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a. die Bereitstellung eigener Mittel zur Förderung und Umsetzung von Hygienemaßnahmen sowie der Anschaffung medizinischer und technischer Mittel zur Verbesserung der Hygienebedingungen in der Gesellschaft, insbesondere für Kinder, ältere, erkrankte und mittellose Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Kinder, ältere, erkrankte und mittellose Personen beherbergen und betreuen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen und Altenpflegeheime). b. die Information und Aufklärung der Gesellschaft, allein oder in Kooperation mit Partnern, zu übertragbaren Krankheiten, deren Entstehung, Verbreitung und über mögliche Schutzmaßnahmen gegen solche Krankheiten. c. die Anschaffung durch eigene Mittel oder in Kooperation mit Partnern von Ausrüstungen und Ausstattungen zur Hygienedurchführung sowie deren Verteilung durch die Gesellschaft, Beauftragte oder Partner, insbesondere an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften die Kinder, ältere, erkrankte oder mittellose Personen beherbergen und betreuen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen und Altenpflegeheime). d. die Initiierung, die Förderung oder die eigene Durchführung von Aufklärungstätigkeiten und Aufklärungsveranstaltungen, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen, Non-Profit-Organisationen und weitere Interessenten in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und/oder sie mehr Ressourcen und/oder vorhandene Ressourcen effektiver für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen können. e. die Förderung, die Erstellung und/oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements in allen Formen medialer Kommunikation, beispielsweise in elektronisch versandten Nachrichten und Videos oder in gedruckten Unterlagen oder Newslettern. f. die Förderung, die Initiierung und/oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige Organisationen und andere Multiplikatoren, zum Beispiel durch Vorträge, Schulungen oder Vorstellungen und Besuche erfolgreich durchgeführter Förderungen. g. die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder steuerbegünstigte juristischer Personen des öffentlichen Rechts. 6. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit anderen gemeinnützigen oder mildtätigen Körperschaften oder solchen Dachverbänden erfüllen. Kooperationen mit Privatpersonen oder mit nicht steuerbegünstigten Körperschaften oder solchen juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind möglich, soweit keine Mittel der Gesellschaft an diese weitergereicht werden. 7. Die Gesellschaft kann sich zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke auch an anderen Gesellschaften im In- und Ausland beteiligen. 8. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder steuerbegünstigten juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 9. Die Gesellschaft kann als Treuhänder für unselbständige (nichtrechtsfähige) steuerbegünstigte Stiftungen tätig werden. Das Treuhandstiftungsvermögen ist getrennt vom eigenen Vermögen der Gesellschaft zu halten und durch Gremien der Treuhandstiftung zu verwalten. 10. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 11. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 12. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Jansen, Marcell, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.