Hymo GmbH, Taunusstein, Idsteiner Str. 81, 65232 Taunusstein. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H+M Hubtechnik GmbH mit Sitz in Taunusstein am 03.04.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hymo GmbH, Taunusstein, Idsteiner Str. 81, 65232 Taunusstein. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Idsteiner Str. 81, 65232 Taunusstein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.01.2013 mit Nachtrag vom 27.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.01.2013 mit der Marco Deutschland GmbH mit Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 16685) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hymo GmbH, Taunusstein (Idsteiner Straße 81, 65232 Taunusstein). Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals von 511.291,88 EUR um 208,12 EUR auf 511.500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Weiterhin wurde die Herabsetzung des Stammkapitals von 511.500,00 EUR um 361.500,00 EUR auf 150.000,00 EUR beschlossen und § 3 des Gesellschaftsvertrages entsprechend geändert. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR.
Hymo GmbH, Taunusstein (Idsteiner Straße 81, 65232 Taunusstein). Prokura erloschen: Gödicke, Dieter, Diplom-Ingenieur, Neu-Anspach.