Hypo Real Estate Bank International Aktiengesellschaft, München, (Von-der-Tann-Str. 2, 80539 München).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 27.08.2008 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 27.08.2008 mit der Hypo Real Estate BankAktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 41054) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hypo Real Estate Bank International Aktiengesellschaft, München, (Von-der-Tann-Str. 2, 80539 München).Die Verschmelzung wurde am 27.11.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 41054).
Hypo Real Estate Bank International Aktiengesellschaft, München (Von-der-Tann-Str. 2, 80539 München). Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Hypo Real Estate Bank International Aktiengesellschaft, München (Von-der-Tann-Str. 2, 80539 München). Die WHI Württemberger Hypo Immobilienbewertungs- und Beratungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 16254) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.08.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.08.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hypo Real Estate Bank International Aktiengesellschaft, München (Unsöldstr. 2, 80538 München). Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Hypo Real Estate Bank Aktiengesellschaft, München (Amtsgericht München HRB 41054) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
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