HRB 98159: Hyundai Logistics (Germany) GmbH, Hamburg, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg. Durch Beschluss des Companies House of Cardiff vom 21.11.2016 ist die Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung mit der Hyundai Logistics (UK) Holdings Ltd. zum 13.12.2016 nach englischem Recht beschlossen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 98159: Hyundai Logistics (Germany) GmbH, Hamburg, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg. Der Verschmelzungsplan vom 27.05.2016 (betr.: Verschmelzung der Hyundai Logistics (Germany) GmbH - übertragender Rechtsträger und der Hyundai Logistics (UK) Holdings Ltd. - übernehmender Rechtsträger) ist durch Änderungsurkunde zum Verschmelzungsplan vom 16.09.2016 geändert worden. Die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger haben der Änderung am 20.09.2016 zugestimmt.
HRB 98159: Hyundai Logistics (Germany) GmbH, Hamburg, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 27.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2016 mit der Hyundai Logistics (UK) Holdings Ltd. mit Sitz in Feltham, Middlesex (Großbritannien) (Gesellschaftsregisteramt für England und Wales unter der Company No. 08506037) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des englischen Rechts wirksam, dem der übernehmende Rechtsträger unterliegt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 98159: Hyundai Logistics (Germany) GmbH, Hamburg, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d Satz 3 UmwG den Verschmelzungsplan vom 27.05.2016 beim Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG) die Hyundai Logistics (Germany) GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 98159, als übertragende Gesellschaft, sowie Die Hyundai Logistics (UK) Holdings Ltd., eine in England und Wales gegründete Private Limited Company mit Geschäftsadresse in Feltham, Middlesex, registriert unter Company No. 08506037, als übernehmende Gesellschaft. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Hyundai Logistics(Germany) GmbH auf die Hyundai Logistics (UK) Holdings Ltd. die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Hyundai Logistics (Germany)GmbH) können gemäß § 122j Abs. 1 UmwG Sicherheitsleistung verlangen,soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemachten worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Hyundai Logistics (UK)Holdings Ltd.) kann gemäß Reg. 11 und 14 Companies (Cross-Border-Mergers) Regulations 2007 die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 Companies (Cross-Border-Mergers) Regulations 2007). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem. High Court, London, geltend zu machen. Hyundai Logistics (UK) Holdings Ltd. hat keine Gläubiger, mit Ausnahme laufender Verwaltungs- und Beratungskosten, welche im gewöhnlichen Geschäftsgang ausgeglichen werden und die Verschmelzung nicht beeinträchtigen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung zweier Schwestergesellschaft mit jeweils identischer Alleingesellschafterin existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Hyundai Logistics (UK) Holdings Ltd., Herr Dong Wook Chung,Unit 5 Nexus Close, Off Central Way, North Feltham Trading Estate, Feltham, Middlesex,TW14 OAF, angefordert werden.
HRB 98159: Hyundai Logistics (Germany) GmbH, Hamburg, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Lee, Changyu, Genua, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Jang, Cheong, Busan, Republic of Korea / Republik Korea, * ‒.‒.‒‒.
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