HRB 99662: I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH, Frankfurt am Main, Langer Kornweg 34D, Haus 2, 65451 Kelsterbach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG am 20.09.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 99662: I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH, Frankfurt am Main, Langer Kornweg 34D, Haus 2, 65451 Kelsterbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der I-SEC Vermögensverwaltungs SE & Co. KG (künftig: I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG) mit Sitz in Kelsterbach (Amtsgericht Darmstadt, HRA 85866) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 99662: I-SEC Germany GmbH, Frankfurt am Main, Langer Kornweg 34D, Haus 2, 65451 Kelsterbach. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der I-Sec Deutsche Luftsicherheit GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 95337) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 99662: I-SEC Germany GmbH, Frankfurt am Main, Langer Kornweg 19-23, 65451 Kelsterbach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Langer Kornweg 34D, Haus 2, 65451 Kelsterbach.
HRB 99662:I-SEC Germany GmbH, Frankfurt am Main, Langer Kornweg 19-23, 65451 Kelsterbach.Gesellschaftsvertrag von Amts wegen berichtigt, nun: Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2005, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2013 mit Nachtrag vom 17.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wiesbaden (bisher Amtsgericht Wiesbaden HRB 24404) nach Frankfurt am Main, 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) beschlossen.
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