I. B. Lederbekleidung GmbH, Creußen (Marktplatz 18, 95473 Creußen). Die Verschmelzung wurde am 14.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 2246).
I. B. Lederbekleidung GmbH, Creußen (Marktplatz 18, 95473 Creußen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.8.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Ines Bugiel Ledermoden KG mit dem Sitz in Creußen (Amtsgericht Bayreuth HRA 2246) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.