I. Schreiber GmbH Silbersalze, Bayreuth, Inselstr. 25 a, 95448 Bayreuth. Die Verschmelzung wurde am 02.05.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 3866).
I. Schreiber GmbH Silbersalze, Bayreuth, Inselstr. 25 a, 95448 Bayreuth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihrer Alleingesellschafterin Karin Schreiber, geb. ‒.‒.‒‒, Thurnau, verschmolzen. Die Firma ihres Einzelunternehmens mit dem Sitz in Bayreuth lautet künftig: I. Schreiber e. Kfr. Karin Schreiber. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.