HRB 18301: I.A.S. Vermögensmanagement GmbH, Bous, Saarbrücker Straße 97, 66359 Bous. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
I.A.S. Vermögensmanagement GmbH, Bous, Saarbrücker Straße 97, 66359 Bous. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als: Liquidator: Jakob, Alexander Josef, Saarwellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Prokura erloschen: Jakob-Pauly, Christiane, Saarwellingen, * ‒.‒.‒‒.
I.A.S. Vermögensmanagement GmbH, Bous, Saarbrücker Straße 97, 66359 Bous.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.12.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
I.A.S. Vermögensmanagement GmbH, Bous, Saarbrücker Straße 97, 66359 Bous.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2009. Geschäftsanschrift: Saarbrücker Straße 97, 66359 Bous. Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), sowie die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG sowie die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, wobei die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt ist oder sich als für ihn geeignet darstellt und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG, jedoch nicht das Betreiben von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG. Die Gesellschaft betreibt die vorstehenden Finanzdienstleistungen ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Wertpapierhandelsunternehmens als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Absatz 10 KWG und wird als solcher von dem Wertpapierhandelsunternehmen als das haftende Unternehmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angezeigt. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jakob, Alexander, Saarwellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Jakob-Pauly, Christiane, Saarwellingen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Jakob, Alexander Josef, Saarwellingen * ‒.‒.‒‒ unter der Firma AJ Finanz Consult e.Kfm. in Saarwellingen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10679 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.03.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.